Auflage des Entwurfes des Voranschlages 2025


Kundmachung

(Auflage Voranschlag gemäß § 73 NÖ Gemeindeordnung 1973) 

 

Der Entwurf des Voranschlages einschließlich des Dienstpostenplanes für das Haushaltsjahr 2025 liegt

vom 27. November bis 10. Dezember 2024

im Gemeindeamt während der Amtsstunden sowie auf der Internetseite www.rosenburg-mold.at zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

Innerhalb der Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied schriftlich Stellungnahmen beim Gemeindeamt einbringen.

 

Der Bürgermeister

Wolfgang Schmöger

26.11.2024

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