Auflage des Entwurfes des Voranschlages 2026


Kundmachung

(Auflage Voranschlag gemäß § 73 NÖ Gemeindeordnung 1973) 

 

Der Entwurf des Voranschlages einschließlich des Dienstpostenplanes für das Haushaltsjahr 2026 liegt

vom 26. November bis 9. Dezember 2025

im Gemeindeamt während der Amtsstunden sowie auf der Internetseite www.rosenburg-mold.at zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

Innerhalb der Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied schriftlich Stellungnahmen beim Gemeindeamt einbringen.

 

Der Bürgermeister

Wolfgang Schmöger

24.11.2025

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