Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2025



Wahlzeiten

SprengelWahllokal WahlzeitAnmerkung
1 Rosenburg und StalleggGemeindeamt, Rosenburg 25 08:00-12:00 UhrWahlkarten
2 MoldWirtschaftshof, Mold 3008:00-12:00 Uhr Wahlkarten 
3 MörtersdorfFeuerwehrhaus Mörtersdorf09:30-11:30 Uhr Wahlkarten
4 ZaingrubFeuerwehrhaus Zaingrub09:30-11:30 Uhr Wahlkarten

 

Wahlberechtigt

sind österreichische Staatsbürger und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, die am Stichtag (30.09.2024) in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und im abgeschlossen Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind.

  

Wahlkarten können beim Gemeindeamt auf 2 Arten beantragt werden:

1) Schriftlich (auch elektronisch per Mail oder mittels unten angeführtem Link) bis zum 4. Tag vor der Wahl (Mittwoch, 22.01.2025)
    Brief:     Gemeinde Rosenburg-Mold, 3573 Rosenburg 25
    Fax:       02982 2917-4
    E-Mail:   gemeinde@rosenburg-mold.at
Online: meinewahlkarte.at
Formular auf unserer Homepage

    Dabei muss die Identität glaubhaft gemacht werden durch:

  • Angabe der Reisepassnummer ODER
  • Angabe der Buchstaben/Zahlenkombination der Wahlinformation ODER
  • Anschluss einer Kopie des Reisepasses oder einer Urkunde bzw. amtliche Bescheinigung ODER
  • eine qualifizierte elektronische Signatur bei elektronischer Einbringung

    Weiters ist der Grund für die Notwendigkeit der Ausstellung einer Wahlkarte anzugeben
    (Ortsabwesenheit, Auslandsaufenthalt oder Gesundheitliche Gründe).

2) Persönlich oder von einer bevollmächtigten Person bis zum 2. Tag vor der Wahl (Freitag), 12 Uhr
Bitte bringen Sie dazu ein Identitätsdokument mit (z.B. Pass, Führerschein, Wählerverständigungskarte)

    Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser wählen – unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie an der Wahl teilnehmen möchten!

 

Wählen mit der Wahlkarte

Vor dem Wahltag - Stimmabgabe im Wege der Briefwahl:

Die verschlossene und unterschriebene Wahlkarte muss spätestens am Wahltag um 6:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen.

Am Wahltag:

  • Persönliche Stimmabgabe in jedem Sprengel der ausstellenden Gemeinde ODER
  • Übermittlung der verschlossenen und unterschriebenen Wahlkarte an die zuständige Sprengelwahlbehörde während der Wahlzeit

 

Stimmzettel

Bei der Gemeinderatswahl ist ausschließlich der amtliche Stimmzettel zu verwenden.

Vergabe von Vorzugsstimmen

Um gültige Vorzugsstimmen zu vergeben dürfen höchstens 5 Bewerber derselben Wahlpartei bezeichnet werden. Alle Vorzugsstimmen derselben Wahlpartei erhalten gleich viele Wahlpunkte. Eine Umreihung hat daher keinen Einfluss.


Die Zahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder beträgt unverändert 15 Personen.

 

19.12.2024

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