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  • HTMLWahlkarten-Antrag
    Hinweis
    Hinweis

    Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte

    Ich werde am Wahltag mein Wahllokal nicht aufsuchen können und beantrage daher die Ausstellung einer Wahlkarte.

  • HTMLWasserzählerstand
    Hinweis
    Hinweis

    Bitte geben Sie den Wasserzählestand mit Stichtag 30. September
    bis spätestens 5. Oktober hier ein.


    Wurde bei Ihnen ein Funkwasserzähler eingebaut  (Wasserzähler-Einbau ab Sommer 2024), so benötigen wir hier keinen Zählerstand!

    Künftig werden alle Wasserzähler nicht mehr auf die mechanische Art des Wasserzählers umgetauscht, sondern auf elektronische. Hierbei kommen künftig so genannte Funkzähler zum Einsatz. Diese zeigen einerseits den Wasserstand am Zähler an, jedoch erfolgt die Ablesung mittels Funk und wird von den Gemeindearbeitern durchgeführt.

    Die BERNHARDT Funkwasserzähler senden nur zu fixen Funkzeiten Wochentags von Montag bis Freitag. Das Funksignal enthält in stark komprimierter Form die Zählernummer, Zählerstand und einen Alarmstatus.

    Das Zählerauslesesystem kommuniziert über eine Funkverbindung ähnlich dem Fernsehsignal im Raum.


    Die Abrechnung der Wasserbezugsgebühr erfolgt laut gültiger Verordnung des Gemeinderates einmal jährlich für den Zeitraum 1.10. bis 30.09. jeden Jahres. Eine Abrechnung außerhalb dieses Zeitraums (z.B. bei Verkauf einer Liegenschaft) ist daher nicht möglich!

Meldungen

Wasserzählerablesung

Wasserzähler-Ablese

Bitte geben Sie den Wasserzähler-Stand mit Stichtag 30. September bis spätestens 5. Oktober hier ein. ... mehr ...

Auflage des Entwurfes des Rechnungsabschlusses 2024

 Kundmachung  Der Entwurf des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2024 liegt vom 12. März bis... mehr ...

Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2025

Wahlzeiten und Wahlkartenanträge mehr ...

Auflage des Entwurfes des Voranschlages 2025

Kundmachung (Auflage Voranschlag gemäß § 73 NÖ Gemeindeordnung 1973)    Der Entwurf des Voranschlages... mehr ...

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