Kundmachung § 13 AVG

Kundmachung gemäß § 13 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991


Postadresse:   Gemeinde Rosenburg-Mold
                       3573 Rosenburg 25
Schreiben an die Gemeinde Rosenburg-Mold richten Sie bitte an diese Adresse.

Telefonnummer:  02982 2917
Für telefonische Anfragen stehen wir während der Amtsstunden zur Verfügung.

Telefaxnummer:  02982 2917 4
Bei Übermittlungen per Telefax verwenden Sie bitte diese Nummer.

E-Mail Adresse:    gemeinde@rosenburg-mold.at
Wenn Sie mit uns elektronisch kommunizieren wollen, verwenden Sie bitte diese offizielle Adresse und folgende Formate:

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Amtsstunden und Parteienverkehr: Die Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten ersehen Sie aus den Öffnungszeiten.
Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung. 

HINWEISE:
Zur Entgegennahme mündlicher oder telefonischer Anbringen ist die Behörde, außer bei Gefahr im Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit verpflichtet, zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden.
Außerdem ist die Behörde nur während der Amtsstunden verpflichtet, Empfangsgeräte bereitzuhalten. 
Anbringen, die mit Telefax oder per E-Mail oder in jeder anderen technisch möglichen Weise binnen offener Frist eingebracht werden und außerhalb der Amtsstunden bei der Behörde einlangen, gelten als rechtzeitig eingebracht. Behördliche Entscheidungsfristen beginnen jedoch erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen!

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