Auflage des Entwurfes des Voranschlages 2023

 

Kundmachung

(Auflage Voranschlag gemäß § 73 NÖ Gemeindeordnung 1973) 

 

Der Entwurf des Voranschlages einschließlich des Dienstpostenplanes für das Haushaltsjahr 2023 liegt vom

18. November bis 1. Dezember 2022

im Gemeindeamt während der Amtsstunden sowie auf der Internetseite www.rosenburg-mold.at zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

Innerhalb der Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied schriftlich Stellungnahmen beim Gemeindeamt einbringen.

 

Der Bürgermeister

Wolfgang Schmöger

17.11.2022

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