Auflage des Entwurfes des Voranschlages 2024


Kundmachung

(Auflage Voranschlag gemäß § 73 NÖ Gemeindeordnung 1973) 

 

Der Entwurf des Voranschlages einschließlich des Dienstpostenplanes für das Haushaltsjahr 2024 liegt

vom 29. November bis 12. Dezember 2023

im Gemeindeamt während der Amtsstunden sowie auf der Internetseite www.rosenburg-mold.at zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

Innerhalb der Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied schriftlich Stellungnahmen beim Gemeindeamt einbringen.

 

Der Bürgermeister

Wolfgang Schmöger

28.11.2023

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