Wasserzählerstand

Bitte geben Sie den Wasserzählestand mit Stichtag 30. September
bis spätestens 5. Oktober hier ein.

Die Abrechnung der Wasserbezugsgebühr erfolgt laut gültiger Verordnung des Gemeinderates einmal jährlich für den Zeitraum 1.10. bis 30.09. jeden Jahres. Eine Abrechnung außerhalb dieses Zeitraums (z.B. bei Verkauf einer Liegenschaft) ist daher nicht möglich!

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