Bitte geben Sie den Wasserzählestand mit Stichtag 30. September bis spätestens 5. Oktober hier ein.
Wurde bei Ihnen ein Funkwasserzähler eingebaut (Wasserzähler-Einbau ab Sommer 2024), so benötigen wir hier keinen Zählerstand! Künftig werden alle Wasserzähler nicht mehr auf die mechanische Art des Wasserzählers umgetauscht, sondern auf elektronische. Hierbei kommen künftig so genannte Funkzähler zum Einsatz. Diese zeigen einerseits den Wasserstand am Zähler an, jedoch erfolgt die Ablesung mittels Funk und wird von den Gemeindearbeitern durchgeführt. Die BERNHARDT Funkwasserzähler senden nur zu fixen Funkzeiten Wochentags von Montag bis Freitag. Das Funksignal enthält in stark komprimierter Form die Zählernummer, Zählerstand und einen Alarmstatus. Das Zählerauslesesystem kommuniziert über eine Funkverbindung ähnlich dem Fernsehsignal im Raum.
Die Abrechnung der Wasserbezugsgebühr erfolgt laut gültiger Verordnung des Gemeinderates einmal jährlich für den Zeitraum 1.10. bis 30.09. jeden Jahres.
Eine Abrechnung außerhalb dieses Zeitraums (z.B. bei Verkauf einer Liegenschaft) ist daher nicht möglich! |