Ausführliche Informationen zur Wahl finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres.
Wahlzeiten
Sprengel |
Wahllokal |
Wahlzeit |
Anmerkung |
1 Rosenburg und Stallegg |
Gemeindeamt, Rosenburg 25 |
08:00-12:00 Uhr |
Wahlkarten |
2 Mold |
Wirtschaftshof, Mold 30 |
08:00-12:00 Uhr |
Wahlkarten |
3 Mörtersdorf |
Feuerwehrhaus Mörtersdorf |
10:00-12:00 Uhr |
|
4 Zaingrub |
Feuerwehrhaus Zaingrub |
09:30-11:30 Uhr |
|
Wahlberechtigt
ist jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist, in der Gemeinde seinen ordentlichen Wohnsitz hat und im abgeschlossen Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen ist.
Wahlkarten können beim Gemeindeamt auf 2 Arten beantragt werden:
1) Schriftlich bis zum 4. Tag vor der Wahl (Mittwoch)
Brief: Gemeinde Rosenburg-Mold, 3573 Rosenburg 25
Fax: 02982 2917-4
E-Mail: gemeinde@rosenburg-mold.at
Online: www.wahlkartenantrag.at
Formular auf unserer Homepage
Dabei müssen Sie Ihre Identität auf eine der folgenden Arten glaubhaft machen:
*) Angabe der Reisepassnummer ODER
*) Beilage der Ablichtung eines Identitätsdokuments (z.B. Führerschein, Geburtsurkunde) ODER
*) Digitale Signatur bei elektronischer Einbringung
Weiters ist der Grund für die Notwendigkeit der Ausstellung einer Wahlkarte anzugeben
(z.B. Ortsabwesenheit, Krankheit, ...).
2) Persönlich oder von einer bevollmächtigten Person bis zum 2. Tag vor der Wahl (Freitag), 12 Uhr
Bitte bringen Sie dazu ein Identitätsdokument mit (z.B. Pass, Führerschein)
Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser wählen – unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie an der Wahl teilnehmen möchten!
Wählen mit der Wahlkarte
Vor dem Wahltag - Stimmabgabe im Wege der Briefwahl:
Die verschlossene und unterschriebene Wahlkarte muss spätestens am Wahltag um 6:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen.
Am Wahltag:
Persönliche Stimmabgabe in jedem Sprengel Ihrer Gemeinde oder Übermittlung der verschlossenen und unterschriebenen Wahlkarte innerhalb der Wahlzeit an Ihre zuständige Sprengelwahlbehörde.
Stimmzettel
Bei der Gemeinderatswahl kann der Wähler entscheiden, ob er den amtlichen oder einen nicht amtlichen Stimmzettel verwendet.
Die Reihung von Kandidaten auf den Stimmzetteln erfolgt durch namentliche Anordnung.
*) Kandidaten auf nicht amtlichen Stimmzetteln können gestrichen werden.
*) Eine Umreihung von Kandidaten kann nur durch Anführung der Namen auf dem Stimmzettel in der gewünschten Reihenfolge (Umstellung) vorgenommen werden.
*) Eine Umreihung kann nicht durch Anhaken oder Vergabe von Nummern erfolgen.
Die Zahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder beträgt unverändert 15 Personen.