Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2020

Ausführliche Informationen zur Wahl finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres

Wahlzeiten

Sprengel Wahllokal  Wahlzeit Anmerkung
1 Rosenburg und Stallegg Gemeindeamt, Rosenburg 25  08:00-12:00 Uhr Wahlkarten
2 Mold Wirtschaftshof, Mold 30 08:00-12:00 Uhr  Wahlkarten 
3 Mörtersdorf Feuerwehrhaus Mörtersdorf 10:00-12:00 Uhr 
4 Zaingrub Feuerwehrhaus Zaingrub 09:30-11:30 Uhr 

 

Wahlberechtigt

ist jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist, in der Gemeinde seinen ordentlichen Wohnsitz hat und im abgeschlossen Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen ist.

  

 

Wahlkarten können beim Gemeindeamt auf 2 Arten beantragt werden:

1) Schriftlich bis zum 4. Tag vor der Wahl (Mittwoch)
    Brief:     Gemeinde Rosenburg-Mold, 3573 Rosenburg 25
    Fax:       02982 2917-4
    E-Mail:   gemeinde@rosenburg-mold.at

    Online:   www.wahlkartenantrag.at
  Formular auf unserer Homepage

    Dabei müssen Sie Ihre Identität auf eine der folgenden Arten glaubhaft machen:
    *) Angabe der Reisepassnummer ODER
    *) Beilage der Ablichtung eines Identitätsdokuments (z.B. Führerschein, Geburtsurkunde) ODER
    *) Digitale Signatur bei elektronischer Einbringung
    Weiters ist der Grund für die Notwendigkeit der Ausstellung einer Wahlkarte anzugeben
     (z.B. Ortsabwesenheit, Krankheit, ...).

2) Persönlich oder von einer bevollmächtigten Person bis zum 2. Tag vor der Wahl (Freitag), 12 Uhr
    Bitte bringen Sie dazu ein Identitätsdokument mit (z.B. Pass, Führerschein)

Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser wählen – unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie an der Wahl teilnehmen möchten!

 

 

Wählen mit der Wahlkarte

Vor dem Wahltag - Stimmabgabe im Wege der Briefwahl:

Die verschlossene und unterschriebene Wahlkarte muss spätestens am Wahltag um 6:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen.


Am Wahltag:

Persönliche Stimmabgabe in jedem Sprengel Ihrer Gemeinde oder Übermittlung der verschlossenen und unterschriebenen Wahlkarte innerhalb der Wahlzeit an Ihre zuständige Sprengelwahlbehörde.

 

Stimmzettel

 

Bei der Gemeinderatswahl kann der Wähler entscheiden, ob er den amtlichen oder einen nicht amtlichen Stimmzettel verwendet.

Die Reihung von Kandidaten auf den Stimmzetteln erfolgt durch namentliche Anordnung.

*) Kandidaten auf nicht amtlichen Stimmzetteln können gestrichen werden.

*) Eine Umreihung von Kandidaten kann nur durch Anführung der Namen auf dem Stimmzettel in der gewünschten  Reihenfolge (Umstellung) vorgenommen werden.

*) Eine Umreihung kann nicht durch Anhaken oder Vergabe von Nummern erfolgen.

 

Die Zahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder beträgt unverändert 15 Personen.

 

13.12.2019

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